FAQ: Kritische Fragen & Antworten

FAQ: Kritische Fragen & Antworten

Etwas nicht zu wissen ist normal, es nicht wissen zu wollen ist dumm. Lernkurven sind halt Kurven.

Pläne zur Erweiterung des Windparks Quarnbek 2021 Abwägungsbereich für die Windenergienutzung PR2_RDE_056

Interessant ist, was 2021 wichtig war und im Januar 2024 dann tatsächlich wichtig war und geprüft wurde. :-)

Abwägungsbereich für die Windenergienutzung PR2_RDE_056

WWF: Balsaholz für Windräder: Gefährlicher Boom in Ecuador

Balsaholz ist extrem leicht, weich, elastisch und lässt sich einfach bearbeiten. Das macht es zu einem begehrten Rohstoff der Industrie. Das formbare Holz wird beispielsweise in den Rotorblättern von Windkraftanlagen verbaut. Es stammt hauptsächlich aus Ecuador, wo die aktuell enorme Nachfrage nach Balsaholz zum Problem für die indigene Bevölkerung wird.

https://www.wwf.de/themen-projekte/projektregionen/amazonien/balsaholz-fuer-windraeder

WWF: Balsaholz für Windräder: Gefährlicher Boom in Ecuador

Balsaholz ist extrem leicht, weich, elastisch und lässt sich einfach bearbeiten. Das macht es zu einem begehrten Rohstoff der Industrie. Das formbare Holz wird beispielsweise in den Rotorblättern von Windkraftanlagen verbaut. Es stammt hauptsächlich aus Ecuador, wo die aktuell enorme Nachfrage nach Balsaholz zum Problem für die indigene Bevölkerung wird.

https://www.wwf.de/themen-projekte/projektregionen/amazonien/balsaholz-fuer-windraeder

Weltenrettung

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck auf dem zweiten Windgipfel in Berlin hevor. Die Bundesregierung tue alles dafür, den Ausbau der Windenergie weiter zu beschleunigen. „Schon 2022 haben wir die wichtigsten Weichen gestellt. Viele Maßnahmen sind mit dem neuen EEG getroffen, Ausschreibungsmengen und Vergütungen wurden erhöht, Grundlagen für Planungsbeschleunigungen gelegt. „Erste Früchte dieser Arbeit können wir jetzt schon ernten: Bei Zubau und Genehmigungen gibt es positive Signale“, sagte Habeck.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/erster-windgipfel-habeck-2172994

Werde ich selbst eine Stellungnahme zur Windkraftplanung schreiben?

??? Vielleicht verwende ich ja die Krusenschen Textbausteine? ;-) 

Nein nur Scherz. Dieses typische Dünnbrettbohrertum passt dort besser hin.

Ich habe geschrieben :-)

Eingabe zur Windkraftplanung - Final

Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Sachthema Windenergie - Potenzialfläche Nr. PR2_RDE_101 Stellungnahme Jörg Endrukat 14 Seiten

FAQ:

Erleben Sie

Februar 2019 bis Gegenwart

Eröffnetes Geschäft! Besitzer der JDW Holzverarbeitungswerkstatt

April 2016 - Feb 2019

Innenarchitektur-Künstler @ JOPDEX-Bogen

Juni 2013 - Januar 2016

Autotätowierer @ FastLane Paint

Erleben Sie

Februar 2019 bis Gegenwart

Eröffnetes Geschäft! Besitzer der JDW Holzverarbeitungswerkstatt

April 2016 - Feb 2019

Innenarchitektur-Künstler @ JOPDEX-Bogen

Juni 2013 - Januar 2016

Autotätowierer @ FastLane Paint

Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land - zweiter Entwurf Juli 2026

Mit der Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land sollen auf der Grundlage der am 13. Mai 2026 in Kraft getretenen Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 – Vorranggebiete Windenergie festgelegt werden. Die Vorranggebiete sind für die Errichtung und den Betrieb raumbedeutsamer Windenergieanlagen an Land vorgesehen. Innerhalb dieser Gebiete hat die Windenergienutzung Vorrang vor anderen raumdeutsamen Nutzungen.

Pressemitteilungen

Auwahl zur Thematik.

Wärmenetze, Taxis und erneuerbare Energie Energiewende in SH: Schwarz-Grün will Klimaneutralität verordnen

In Schleswig-Holstein eignen sich nach Einschätzung der Regierung rund 1200 Flächen in fast allen Regionen des Landes für Windkraft. Das geht aus einer Potenzialkarte hervor, in der mögliche Windenergiegebiete verzeichnet sind. Sie umfassen rund 113 000 Hektar. Das sind 7,2 Prozent der Landesfläche.

https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/windkraftausbau-in-sh-auf-diesen-1200-flaechen-waere-er-moeglich-GKTQPR5C4BGM7IC25TBZJM6KIM.html

Die größte Windkraftanlage entsteht. Sie wird bis zum Mittelpunkt des Rotors (Nabe) 300 Meter hoch sein, bis zur Rotorblattspitze 365 Meter

Hinzu kommt, dass die neuen Anlagen keine zusätzliche Fläche benötigen, sondern zwischen bestehende Windräder gebaut werden. "Die Türme sind so hoch, dass sich die Rotoren nicht überschneiden und gegenseitig den Wind wegnehmen", so Großmann. Gicon will so erneuerbare Energien gewissermaßen auf drei Etagen gleichzeitig produzieren können, hieß es bereits zu Beginn des Projekts. Unten könnten sich Photovoltaik-Anlagen befinden, darüber konventionelle Windräder, darüber wiederum die 300-Meter-Anlagen.

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2024/04/brandenburg-schikpau-300-meter-windrad-soll-kommen-windmessmast-test-energie.html

 

Auflösung des Vereins QuarnbekerWind zum 31.12.2024

In seiner ach so unendlichen Weisheit hat der Herr Kruse den QuarnbekerWind e.V. aufgelöst. Es war nicht nur ein eingetragener Verein, sondern sogar eine Körperschaft.

Die förderte folgende gemeinnützige Zwecke.

Registriert unter VR 7221 KI beim Amtsgericht Kiel
Steuernummer 20 293 74201

Feststellung des Finanzamtes Kiel:
Die Satzung der Körperschaft Quarnbeker Wind e.V., z.H. Jörg Endrukat, Ziegelhofer Weg 25, 24107 Quarnbek in der Fassung vom 30.09.2021

erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51,59,60 und 61 AO.

Hinweise zur Steuerbegünstigung:
Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:

  • die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 8 AO).
  • die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke s.o. (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 25 AO).

IDer § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 (EEG 2023) ermöglicht es Betreibern von Windenergieanlagen an Land und Solarparks, den betroffenen Kommunen 0,2 Cent pro Kilowattstunde Strom zu zahlen.

finanziert wird er Stand 01.01.2025 durch den

Klima & Transformationsfonds (KTF)

Pressesplitter:

Aktuelles aus den Medien zum Thema Energie und Sicherheit:

Grundsteuer-Befreiung im Norden 24.01.2025

Jardelund, Hörup und Weesby im Norden des Kreises Schleswig-Flensburg haben einen ungewöhnlichen Schritt gewagt: Die drei kleinen Gemeinden haben die Grundsteuer B abgeschafft.

Jardelunds Bürgermeister Stefan Kunz erklärt, dass die solide Finanzlage der Gemeinde dies ermöglicht habe. Durch den Verzicht auf die Grundsteuer B sollen die Bürger entlastet werden, so Kunz.

Die Gemeinde finanziert sich nun hauptsächlich durch die Gewerbesteuer, was laut Kunz durch die Ansiedlung mehrerer Unternehmen möglich geworden sei. Die Bürger der Gemeinden zeigen sich erfreut über die Entscheidung und die damit verbundene finanzielle Entlastung.

Es ist wieder so weit: Wer die „StromGedacht“-App von TransnetBW auf seinem Smartphone installiert hat, wird zum Stromsparen aufgerufen. Der Grund liegt Hunderte Kilometer weit weg.

Wegen eines erwarteten Netzengpasses sollen die Menschen in Baden-Württemberg nach Möglichkeit heute Abend Strom sparen. Für die Zeit von 21.00 bis 23.00 Uhr empfiehlt der Netzbetreiber TransnetBW, stromintensive Geräte wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler auszuschalten oder aufs Laden eines Elektroautos zu verzichten.

Blackout per Knopfdruck aus China – das große Solar-Versäumnis der deutschen Politik. 19.01.2025

...Die Betreiber der Geräte sollen auf Anweisung der Stromnetz-Gesellschaften künftig im Notfall massenweise deutsche Solardächer abstellen. Nur: Was passiert, wenn die Anweisung nicht vom deutschen Netzbetreiber, sondern von der Regierung in Peking kommt, ist nicht berücksichtigt.

Der Weltmarkt für Wechselrichter wird von chinesischen Anbietern wie Huawei, Sungrow, Ginlong Solis oder eben Deye dominiert. Sie alle haben direkten Zugriff auf einen systemrelevanten Anteil der deutschen Stromerzeuger – und könnten ihn einfach per Software-Befehl aus der Ferne stilllegen, falls Peking das anordnet.

Blackout-Risiko durch China – warum Peking uns den Strom abschalten kann 18.01.2025

Ein Großteil der hierzulande aufgebauten Solaranlagen stammt aus China, genauso wie die Steuergeräte dafür. Kommt es zu außenpolitischen Spannungen, könnten chinesische Hersteller in Deutschland Blackouts auslösen. Eine Bundesbehörde (BSI) warnt vor einem „erheblichen Gefährdungspotenzial“.

China könnte Deutschland im Fall außenpolitischer Spannungen den Solarstrom abdrehen. Der Grund: Ein Großteil der in der Bundesrepublik installierten Solaranlagen stammt aus der Volksrepublik und wird auch mit chinesischen „Wechselrichtern“ betrieben.

Diese Geräte lassen sich per Internetbefehl abschalten, was in anderen Weltregionen auch schon passiert ist. Im Krisenfall könnten chinesische Hersteller damit einen Blackout hierzulande auslösen. Das für die Abwehr von Cyberangriffen zuständige Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist alarmiert, wie die Behörde WELT AM SONNTAG mitteilte.

Wenn das schwarz-grüne Elektro-Glück nur noch vom Prinzip Hoffnung abhängt. 04.01.2025 

Mit „Dithmarschen“-Geschwindigkeit, die der Kanzler versprach, klappt hier gar nichts: Die geplante Northvolt-Batteriefabrik ist das jüngste von drei hoch subventionierten Großprojekten, die vor dem Aus stehen. Mit diesen wollte die Ampel die klimaneutrale Produktion vorantreiben. Was bleibt?

„Bereiten Sie sich auf Notlagen vor“, appelliert Bevölkerungsschutz an Deutsche. 19.12.2024

Die Deutschen sollen sich auf Notlagen vorbereiten, dazu rät das BKK. Vizepräsident René Funk ruft zu Vorräten für drei Tage auf – für Stromausfälle und Angriffe auf Infrastruktur. Benötigt werden Wasser, Lebensmittel, Lampen, Radio und Bargeld. Hybride Bedrohungen nähmen zu.

Solardächer zur Not abregeln? „Das wird Ärger geben, da mache ich mir keine Illusionen

Deutschlands Netz wird bei sonnigem Wetter mit Solarstrom geflutet. Um es stabil zu halten, sollen im Notfall auch kleinere Anlagen vom Netz getrennt werden können, sagt der Chef des Netzbetreibers 50Hertz. Zudem warnt er vor einer weiteren Beschleunigung des Solarzubaus.

Deutschland vor dem nächsten Solar-Debakel.

Der ungebremste Solar-Ausbau überfordert Deutschlands Stromnetz. Schon zu Ostern könnte die Ökostrom-Flut so groß sein, dass gezielt Regionen vom Netz genommen werden müssten. Dem Image des Solarstroms droht ein Wandel vom Heilsbringer zum neuen Risikofaktor.

Hochnebel und Windstille haben in diesem Winter bereits mehrfach zum Totalausfall der Ökostrom-Erzeugung geführt. Die Elektrizitätsversorgung kam wegen so einer „Dunkelflaute“ bereits Anfang November „an ihre Grenzen“, wie der Chef des größten deutschen Kraftwerksbetreibers RWE, Markus Krebber, kürzlich warnte. An einem anderen Tag mit nur etwas höherem Stromverbrauch „wäre die Situation nicht mehr zu managen gewesen“. In Kreisen von Energiewende-Planern kursiert für die saisonale Knappheit an Wind- und Solarstrom seither ein neuer Begriff: „Erneuerbaren-Dürre“.

Die Kreativität der grünen Wortschöpfer dürfte bald wieder gefragt sein. Naheliegend wäre der Begriff „Ökostrom-Flut“, um das zu Ostern drohende, gegenteilige Szenario zu umschreiben. Große Solarstrom-Überschüsse könnten die Frequenz im Stromnetz aus dem Takt bringen. Weicht diese nur geringfügig vom Sollwert 50 Hertz ab, droht ein Kollaps, „Blackout“ genannt.

Ausnahme Dunkelflaute? Diese Zahlen zeigen, was Deutschland tatsächlich erwartet.

Der Deutsche Wetterdienst hat den jüngsten Ausfall von Wind- und Solarstrom analysiert. Das ernüchternde Ergebnis: Dunkelflauten dieser Art sind noch häufiger zu erwarten – und sie können noch weitaus schlimmer auftreten. Die deutschen Stromspeicher sind dagegen machtlos.

Der fast völlige Ausfall der Solar- und Windstrom-Versorgung Anfang November hätte noch weit schlimmer ausfallen können. Das ergibt sich aus einer Auswertung des Deutschen Wetterdienstes (DWD).

Jetzt erlebt Deutschland den Ökostrom-Ausfall – mit gewaltigen Folgen Von Daniel Wetzel Stand: 08.11.2024 Das Nebelwetter der letzten Tage hat die Ökostrom-Produktion praktisch zum Erliegen gebracht. Als Ersatz für Wind und Sonne wurden nicht nur besonders klimaschädliche Kraftwerke hochgefahren. Auch die Preise explodierten. Und all das scheint nur ein Vorgeschmack auf den Winter zu sein.

Der Deutsche Wetterdienst hat den jüngsten Ausfall von Wind- und Solarstrom analysiert. Das ernüchternde Ergebnis: Dunkelflauten dieser Art sind noch häufiger zu erwarten – und sie können noch weitaus schlimmer auftreten. Die deutschen Stromspeicher sind dagegen machtlos.

 

 

 

 

 

 

Vielleicht maximale Ausbeute – aber kein Windfrieden
Unterm Strich führt all das dazu, dass bald 250 Meter hohe oder in fernerer Zukunft gar 365 Meter hohe Windräder in der Nähe von Siedlungen drohen. Eine maximale Stromausbeute erreicht Habeck so vielleicht irgendwann. Windfrieden nicht.

Wenn Fledermäuse fehlen, florieren Schädlinge: Für Landwirte bedeutet das mehr Insektizide und trotzdem Ernteeinbußen. Diesen Zusammenhang stellte ein US-Umweltökonom fest, der neben den wirtschaftlichen Folgen noch auf etwas anderes stieß – ein Gesundheitsrisiko.

Wer regelmäßig Nachrichten verfolgt, muss den Eindruck gewinnen, unser Land stehe kurz vor dem Zusammenbruch. Die Wirtschaft im Sinkflug, Unternehmen wandern ab oder schließen, Jobs fallen weg, ganze Branchen wackeln, bei Millionen Menschen geht die Angst um. Deutschland in diesen Tagen – ein Trauerspiel.

Atomausstieg kostete Deutschland Hunderte Milliarden Euro – und verschlechterte die CO₂-Bilanz-

Wäre Deutschland bei der Atomenergie geblieben, statt auf erneuerbare Energien zu setzen, hätte es 600 Milliarden Euro gespart und würde mehr CO₂-freien Strom produzieren, zeigt eine Analyse. Sogar eine komplett CO₂-freie Stromversorgung wäre möglich gewesen.

  • Der Fachartikel zu dem Zeitungsartikel aus dem International Journal of Sustainable Energy 

What if Germany had invested in nuclear power? A comparison between the German energy policy the last 20 years and an alternative policy of investing in nuclear power

 

 

Bürgerbeteiligung mal anders: Kaufoption für Windparks floppt Das Bür­ger­be­tei­li­gungs­ge­setz soll­te es den Men­schen in Meck­len­burg-Vor­pom­mern er­mög­li­chen, ihr Geld in Wind­parks an­zu­le­gen und von den Er­trä­gen der Be­trei­ber zu pro­fi­tie­ren. Die Bi­lanz nach acht Jah­ren fällt er­nüch­ternd aus. 

Alles was Recht § ist und nicht was $€ ist.

Einige Gesetze zur Thematik

Gesetz über die Landesplanung
(Landesplanungsgesetz - LaplaG)

GO § 22
Ausschließungsgründe

Wenn Mitglieder von Gemeindevertretungen in Sitzungen bei Themen, die Sie auch betreffen, mit dabei sind und auch mit abstimmen. Wie in diesem Falle Anteilseigner von Windkraftanlagen.

Es passiert immer wieder, dass diese Lobbyisten gegen das Gesetz verstoßen. Ob ihr Motive altruistisch sind, sei dahingestellt.

   https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=GemO_SH_!_22

GG Art § 14

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 14 

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

GG Art § 20

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20 

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Noch mehr Recht § noch mehr Pflichten.

Einige Gesetze zur Thematik

GG Art § 15

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 15 

Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

Baugesetzbuch * (BauGB)
§ 35 Bauen im Außenbereich

BauGB)
§ 35 Bauen im Außenbereich

Hier die entscheiden Punkte aus

§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB

 Kein Eigentümer habe einen Anspruch darauf, sein Eigentum gerade der gewinnbringendsten Nutzung zuzuführen. Besonderen Härtefällen werde dadurch Rechnung getragen, dass die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nur im Regelfall zur Anwendung kommen solle.

sowie

 (3) Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben
den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht,§ 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB 

 

 

WindBG)

§ 7 Evaluierung; Verordnungsermächtigung

(6) Die Bundesregierung evaluiert spätestens bis zum 30. Juni 2028 den Stand des Windenergieausbaus auf den
in § 4 Absatz 4 genannten Flächen. Kommt sie hierbei zu dem Ergebnis, dass der Ausbau von Windenergieanlagen
an Land auf diesen Flächen dem vorhandenen oder noch zu erwartenden Ausbau von Windenergieanlagen
in Windenergiegebieten im Sinne des § 2 Nummer 1 Buchstabe a im Wesentlichen entspricht, soll sie einen
Gesetzentwurf zur Anrechenbarkeit der in § 4 Absatz 4 genannten Flächen auf die Flächenbeitragswerte gemäß
Anlage Spalte 2 vorlegen.

Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021
Erster Entwurf Juni 2024

5.1.2 Menschen und menschliche Gesundheit

Bei planverfestigten Siedlungsflächenausweisungen, die nicht an die Siedlungsflächen angrenzen und die gemäß § 35 BauGB eingestuft sind, soll geprüft werden, ob im Einzelfall ein einem Siedlungsbereich vergleichbarer Abstand zugrunde gelegt werden kann.

Es soll geprüft werden, ob geplante Siedlungsentwicklungen von Gemeinden und Städten mit einer Windenergienutzung vereinbar sind.

Es soll geprüft werden, ob die Erfordernisse der Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen sowie der Verdichtungsräume in den Ordnungsräumen Hamburg, Lübeck und Kiel mit einer Windenergienutzung vereinbar sind.

Eine unzumutbare Umfassung von Ortslagen durch WEA soll vermieden werden. Dafür sollen geprüft werden, ob Umfang und Anzahl von Vorranggebieten Windenergie in unmittelbarer räumlicher Nähe zu Ortslagen im Einzelfall begrenzt werden müssen.
.

Fakten & Wünsch dir was ?:

Versachlichung der Diskussionen

Eine geordnete räumliche Entwicklung der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Gleichzeitig gilt es, die vom Bund vorgegebenen Flächenziele für die Windenergienutzung zu erreichen. Letzte Aktualisierung: 18.06.2024

Zunächst muss der Landesentwicklungsplan (LEP) geändert werden, in dem vor allem die Kriterien für Vorranggebiete sowie für gemeindliche Windenergiegebiete als Ziele und Grundsätze der Raumordnung in Form von Ausschlusskriterien (Ziele der Raumordnung) und Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen (Grundsätze) vorgegeben werden. Die Teilaufstellungen der Regionalpläne zum Thema Windenergie an Land, in denen dann die Vorranggebiete für die Windenergie an Land ausgewiesen werden, werden parallel zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans vorbereitet. Die Entwürfe sollen Ende 2024 vorliegen.

Andere Kriterien, zum Beispiel der Landschafts-und Artenschutz oder der Denkmalschutz, werden hingegen teilweise weniger stark gewichtet, um genügend Vorranggebiete Windenergie ausweisen zu können. Darüber hinaus können in den Vorranggebieten zukünftig auch Straßen, Hochspannungsleitungen, Deiche und andere linienförmige Strukturen liegen, die dann erst bei der Genehmigung der konkreten Standorte von Windenergieanlagen berücksichtigt werden.

Die Speicherung von Wasserstoff ist teuer und aufwendig. Die ETH Zürich will das nun mit einer neuen Technologie ändern. Dafür wird überschüssiger Solarstrom genutzt – und ein leicht zu beschaffenes Element. Eine erste Anlage gibt es bereits.

News von Denker & Wulf

Denker Wulf erteilt Nordex Group Aufträge über 148 MW

10. Januar 2025

Ende 2024 hat Denker & Wulf, einer der führenden Onshore-Windparkentwickler in Deutschland, 25 Turbinen der Delta4000-Serie bei der Nordex Group für sieben Projekte bestellt. Die Aufträge umfassen zudem jeweils den Premium-Service zur Wartung der Anlagen über 20 Jahre.

Die Windparks Dörphof-Thumby, Owschlag, Hohenaspe, Ottenbüttel, Galmsbüll-Norderhof, Quarnbek-Erweiterung sowie Bimöhlen-Hasenmoor entstehen allesamt in Schleswig-Holstein. Ab Anfang 2026 liefert und errichtet die Nordex Group für die Projekte acht N163/6.X-Turbinen, zwölf N149/5.X sowie fünf Anlagen des Typs N133/4800.

  • „Die Ernte ist sicher!“ Unter diesem Motto luden wir zur diesjährigen Norla unsere Kunden und Geschäftspartner ein, um über das Thema regenerative Energie zu sprechen. Übrigens: Auch in Sachen Photovoltaik ist die Denker & Wulf AG eine ausgezeichnete Adresse. Denn die spezielle Kombination von Strom aus Wind- und Sonnenenergie bietet durch die sich gegenseitig ergänzenden Erzeugungsprofile eine höhere Versorgungssicherheit. Um die sich hier bietenden Synergieeffekte bestmöglich zu nutzen, sind bei uns auch ausgewiesene PV-Spezialisten im Einsatz, die vorwiegend Freiflächen-Photovoltaik projektieren. Oder haben Sie Interesse an innovativen Solarkonzepten wie Agri-, Moor- oder Floating-PV?

Der Bau des Windparks Taarstedt-Loit schreitet in großen Schritten voran. In Angeln, nördlich der Schlei, werden demnächst drei Nordex-Anlagen nachhaltigen Strom produzieren. Es werden zwei Anlagen mit einer Nabenhöhe von 110 bzw. 123 m und einem Rotordurchmesser von 133 m errichtet. Die beiden Anlagen haben jeweils eine Leistung von 4,8 MW und eine Gesamthöhe von 176 bzw. 192 m. Zudem wird eine weitere Nordex-Anlage mit 3,6 MW Leistung errichtet. Diese weist eine Gesamthöhe von knapp 150 m auf und einen Rotordurchmesser von rund 117 m auf.

 

 

 

Berühmte Sätze von Bürgern und Gemeindevertretern

Jeder der folgenden Sätze ist gefallen, aber ich anonymisieren sie und schreibe nur Bürger(B) oder Gemeindevertreter (GV) ohne Kommentar, die Sätze stehen für sich.

  • (B) da kann man gar nichts machen.
  • (B) ist mir egal, ich lebe sowieso nicht mehr lange.
  • (B) 350 m hohe Windräder sind mir egal, ich nehme das Hörgerät heraus. Wenn jedenfalls der Strom billiger wäre
  • (GV) das sind ja 13 Seiten in der Vorlage, das ist mir zu viel.
  • (GV) wir wollen doch alle die Energiewende. Und mehr Windräder in der Nachbargemeinde sind OK, die haben doch auch schon welche.
  • (GV) wegen dem Klimawandel müssen wir alle Opfer bringen und wenn ich dabei am Bürgerwindrad noch Geld verdiene, ist das in Ordnung.
  • (GV) 100.000 € bekommt die Gemeinde an Gewerbesteuer! Mindestens.

Deutschland hat eine Fläche von 357.000 km²,
von denen 88,2 % ländliche Gebiete sind.
Fast 58 % des Territoriums sind landwirtschaftlich genutzte Flächen,
während knapp 31 % von Wäldern bedeckt sind.
Die Gesamtbevölkerung beträgt über 83 Millionen Menschen
–davon leben 56 % in ländlichen Gebieten.

Land versus Stadt    das Windenergieflächenbedarfsgesetz

Kommunale Selbstverwaltung

Zuletzt wird in der rechtswissenschaftlichen Literatur auch ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG diskutiert, insbesondere in ihrer Ausgestaltung als Planungshoheit der Gemeinden.

59


Die Planungshoheit der Gemeinden wird im Zusammenhang mit der Gebietshoheit der Gemeinden als ein „allgemeines gemeindliches Selbstbestimmungsrecht“ bezeichnet, das sich vor allem in der gemeindlichen Raumplanung und Gestaltung des Gemeindegebiets äußert.

 60

 Das BVerfG spricht insoweit von einem Recht der Gemeinden, „voraussehbare Entwicklungen längerfristig zu steuern, insbesondere für das eigene Gebiet die Bodennutzung festzulegen“.


61

Ferner hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seiner ständigen Rechtsprechung entschieden, dass die Planungshoheit
eine wehrfähige Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet [vermittelt], wenn das Vorhaben eine bestimmte Planung der Gemeinde nachhaltig stört, wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder kommunale Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich beeinträchtigt.

62

Kommunale Selbstverwaltung

Allerdings ist dem BVerfG zufolge nicht abschließend geklärt, ob und inwieweit die Planungshoheit Teil des unantastbaren Kernbereichs kommunaler Selbstverwaltung ist.


63

 Das BVerwG entschied vielmehr, dass Eingriffe in die kommunale Planungshoheit gerechtfertigt und verhältnismäßig sein können:
Jedoch ist die gemeindliche Planungshoheit als Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung nicht schlechthin dagegen geschützt, dass andere Träger hoheitlicher Aufgaben Teile des Gemeindegebiets für insbesondere überörtliche Zwecke in Anspruch nehmen und dadurch einer Planung der Gemeinde entziehen. […] Eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Planungshoheit kommt nur dann in Betracht, wenn durch das zugelassene Vorhaben eine hinreichend konkrete und verfestigte eigene Planung der Gemeinde nachhaltig gestört wird oder wenn das Vorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren kommunalen Planung entzieht […]. Das Vorhaben darf ferner von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötig verbauen.


64


Das WindBG verpflichtet zunächst unmittelbar nur die Bundesländer und nicht die Gemeinden. Die Länder entscheiden über die Umsetzung des 2%-Flächenziels gemäß § 3 WindBG und gegebenenfalls die Einbindung der regionalen und kommunalen Planungsträger (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WindBG). Jede überörtliche Planung der Länder führt in einem gewissen Maße zu einer Einschränkung der Planungshoheit, sodass vorliegend ein Eingriff in die Planungshoheit angenommen werden kann.


65

 Im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Regelungen lassen sich allerdings mit der Sicherung der flächendeckenden und nachhaltigen Energieversorgung vor allem legitime Gründe des Allgemeinwohls anführen. Außerdem bleiben die planungsbezogenen Mitwirkungsrechte der Gemeinden, die vor allem in der ROG und im BauGB geregelt sind, soweit ersichtlich, durch das WindBG grundsätzlich unberührt.


66 

Das WindBG zielt nicht auf eine konkrete Planung in einem bestimmten Gemeindegebiet, sondern setzt übergeordnete Ziele, die durch die Bundesländer und gegebenenfalls regionale oder kommunale Planungsträger umgesetzt werden müssen. Die geschützten Bereiche der gemeindlichen Planung bleiben mithin durch die Regelungen des WindBG unberührt.


67

Kommunale Selbstverwaltung-Die Quellenangaben

59

Grigoleit, Paradigmenwechsel in der Planung: Der Ausbau der Windenergie als Referenzmodell politischer Bedarfsanmeldung?, DVBl. 2024, 552 (556 f.); vgl. ähnlich, aber beschränkt auf die Rechtsänderungen im BauGB, Spannowsky, Beschleunigter Ausbau der Windkraft- und Photovoltaiknutzung und deren Folgen für die Raumordnungsplanung und Bauleitplanung, ZfBR 2023, 18 (23).


60

Ernst, in: v. Münch/Kunig, GG, 7. Aufl. 2021, Art. 28 Rn. 135; Mehde, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, 103. EL Januar 2024, Art. 28 Rn. 201.


61


BVerfG, Beschluss vom 18.07.2001 - 2 BvR 1176/99, Rn. 8.


62


Vgl. dazu nur zuletzt BVerwG, Beschluss vom 10.02.2023 - 4 VR 1/23, juris, Rn. 11.

 

63


BVerfG, Beschluss vom 23.06.1987 - 2 BvR 826/83, BVerfGE 76, 107 (118).


64


BVerwG, Beschluss vom 28.10.2008 - 7 BN 4/08, juris, Rn. 8.


65


Dazu ausführlich Mehde, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, 103. EL Januar 2024, Art. 28 Rn. 202.


66


Vgl. § 1 Abs. 3, § 2 BauGB; vgl. dazu auch Rheinschmitt/Köck, Implementation des Windflächenbedarfsgesetzes in den Ländern. Zum Stand der Umsetzung des 2 %-Flächenziels für die Windenergienutzung, DVBl. 2023, 1389 (1394) mit Hinweis auf das Recht der Gemeinden aus § 249 Abs. 4 BauGB.


67


So im Ergebnis auch Rheinschmitt/Köck, Implementation des Windflächenbedarfsgesetzes in den Ländern. Zum Stand der Umsetzung des 2 %-Flächenziels für die Windenergienutzung, DVBl. 2023, 1389 (1394).

Whataboutism? oder doch eher EEG 2023 § 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen

Bei negativen Strompreisen sollen Strom-Einspeiser künftig Geld zahlen. Damit solle die Einspeisung unterbunden werden. Gleichzeitig will man auf diese Weise die Investitionen in Speichermöglichkeiten erhöhen und das Nutzerverhalten der Stromerzeuger beeinflussen. Ursache sind die explodierenden Kosten für die Einspeisevergütung.

Die Bundesregierung plant massive Änderungen bei der Solarförderung. So soll bereits ab dem kommenden Jahr für Photovoltaik-Anlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung ab der ersten Stunde mit negativen Strompreisen keine Vergütung mehr gezahlt werden. Aktuell sind es drei aufeinanderfolgende Stunden.
Doch die
massive Zunahme der negativen Strompreise
in diesem Jahr und die dramatisch anwachsenden staatlichen Zuschüsse zwingen die Bundesregierung zum Handeln. Netzbetreiberwaren bereits seit einiger Zeit vor den explodierenden Kosten für die
Einspeisevergütung, zu der sie gesetzlich verpflichtet sind.
Sie rechnen allein in diesem Jahr mit Ausgaben
in Höhe von 20 Milliarden Euro. Bis Juli 2024 hat die Bundesregierung aus diesem Grund bereits elf Milliarden Euro an die Netzbetreiber ausgezahlt. Ohne Korrekturen bei der Solarförderung erwarten Energieexperten ab 2026 jährliche Kosten von mindestens 30 Milliarden Euro.
Die Finanzierungslücke wird immer größer, weil die Einspeisevergütung weiter gezahlt wird, der überschüssige (und oft negativ bepreiste Strom) am Strommarkt keinen oder wenig Wert hat. Außerdem muss Deutschland anderen europäischen Ländern eine Gebühr zahlen, damit sie den überschüssigen Strom abnehmen. Andernfalls könnte das deutsche Stromnetz überlastet werden.

Die Regierung hat in ihrem neuen Wirtschaftsprogramm festgelegt, dass die Förderung bei negativen Preisen für Neuanlagen ab
Januar 2025 grundsätzlich ausgesetzt wird.
Nach Einschätzung von Prof. Manuel Frondel vom RWI-Leibniz-Institut löst diese Regelung das Problem jedoch nicht vollständig. Er befürchtet, dass dies nur „die Spitze des Eisbergs“ sei.
Falls dieser Sommer weiter sonnig bleibt
, könnten die veranschlagten 19 Milliarden Euro an Subventionen für 2024 bei Weitem nicht ausreichen. Frondel fordert deshalb eine schnellere Abschaffung der Ökostrom-Förderung und eine Reduzierung der Ausbaupläne.
Er warnt außerdem, dass die geplante Verdreifachung der Photovoltaik und Verdopplung der Windkraft an Land bis 2030 unbezahlbar sei und die Stromversorgungssicherheit gefährde.

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten. Jörg Endrukat

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